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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wird dem Beschuldigten in der Aufforderung zur Rechtfertigung als Beschuldigter gemäß § 42 Abs 1 lit a VStG 1950 vom 28.11.1984, "wie anlässlich von Kontrollen am 21.9.1984 und am 5.10.1984 festgestellt wurde" vorgeworfen, eine in den Bereich des Kfz-Mechanikergewerbes fallende Tätigkeit ausgeübt zu haben, so liegt trotz ungenauer Tatzeitangabe - da ihr unzweifelhaft zu entnehmen ist, dass dem Beschuldigten jedenfalls Tathandlungen am 21.9.1984 und am 5.10.1984 zur Last gelegt wurden - eine geeignete Verfolgungshandlung innerhalb der Verjährungsfrist des § 31 Abs 2 VStG 1950 vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040212.X02Im RIS seit
23.09.2005Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018