RS Vwgh 1987/2/17 86/07/0215

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Veröffentlicht am 17.02.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §10 Abs2;
WRG 1959 §33 Abs1;

Rechtssatz

Eine gemäß § 10 Abs 2 WRG erteilte wasserrechtliche Bewilligung zur Benutzung ehemaliger Grundwasserteiche als Fischteiche, umfasst nicht (auch) die Berechtigung zur Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern im Sinne des § 33 Abs 1 WRG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070215.X01

Im RIS seit

11.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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