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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §30;Rechtssatz
Bejaht die Behörde die Bewilligungspflicht einer Abwasserbeseitigungsanlage - unter Zugrundelegung der Annahme der Eignung dieser Anlage zur Gewässerverunreinigung - in rechtlich unbedenklicher Weise, so ist der Einwand, es handle sich nur um geringfügige und solcherart einer Bewilligung nicht bedürftigen Einwirkung (§ 32 Abs 1 zweiter Satz WRG) verfehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070089.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013