RS Vwgh 1987/2/17 86/07/0089

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Veröffentlicht am 17.02.1987
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §30;
WRG 1959 §32 Abs1 Satz2;

Rechtssatz

Bejaht die Behörde die Bewilligungspflicht einer Abwasserbeseitigungsanlage - unter Zugrundelegung der Annahme der Eignung dieser Anlage zur Gewässerverunreinigung - in rechtlich unbedenklicher Weise, so ist der Einwand, es handle sich nur um geringfügige und solcherart einer Bewilligung nicht bedürftigen Einwirkung (§ 32 Abs 1 zweiter Satz WRG) verfehlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070089.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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