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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z4;Rechtssatz
Gegenstand des Verfahrens nach § 366 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 81 GewO 1973 ist die Änderung der Betriebsanlage im Verhältnis zu der in § 81 GewO 1973 normierten Genehmigungspflicht, nämlich die Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit der Änderung im Hinblick auf die Regelung des § 81 GewO 1973, d.h. die Beurteilung der Frage, ob es sich um eine solche Änderung handelt, dass sich neue oder größere Auswirkungen im Sinne der angeführten Bestimmung ergeben können (Hinweis E 27.3.1981, 80/04/1236).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985040191.X01Im RIS seit
14.06.2005