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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Erst und nur die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ermöglicht der Behörde die Durchsetzung der projektmäßigen Herstellung der Anlage (hier: Abwasserbeseitigungsanlage), die Vorschreibung und Durchsetzung von Nebenbestimmungen sowie die Durchsetzung des Betriebes der Anlage in einer dem Projekt und den der Bewilligung beigefügten Vorschreibungen entsprechenden Weise.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070089.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013