RS Vwgh 1987/2/17 86/07/0089

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Veröffentlicht am 17.02.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §30;
WRG 1959 §32;

Rechtssatz

Erst und nur die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ermöglicht der Behörde die Durchsetzung der projektmäßigen Herstellung der Anlage (hier: Abwasserbeseitigungsanlage), die Vorschreibung und Durchsetzung von Nebenbestimmungen sowie die Durchsetzung des Betriebes der Anlage in einer dem Projekt und den der Bewilligung beigefügten Vorschreibungen entsprechenden Weise.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070089.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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