Index
L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1;Rechtssatz
Der Erwerb eines Grundstückes, das laut dem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Baufläche ist, kann eine Flurbereinigungsmaßnahme darstellen. Die rechtliche Zulässigkeit, ein bislang tatsächlich als Viehweide genutztes Grundstück als Baufläche zu verwenden, reicht ohne konkreten Hinweis auf eine derartige Absicht des Antragstellers nicht aus, einen Erwerbsvorgang nicht als Bodenreformmaßnahme anzusehen. Hiezu kommt, dass der begünstigte Zweck einer Bodenreformmaßnahme zur Vermeidung steuerschädlicher Folgen acht Jahre aufrecht zu erhalten ist. Der hiefür bezahlte Kaufpreis, der über dem Verkehrswert landwirtschaftlich zu nutzender Grundstücke liegt, ist kein Kriterium für die Nichtannahme einer Bodenreformmaßnahme. Der Kaufpreis widerspricht nur dann den im § 1 Abs 1 Vlbg FlVfLG genannten Zielen, wenn Gefahr besteht, dass die Entrichtung des Kaufpreises zu einer schweren wirtschaftlichen Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen Betriebes führen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070280.X02Im RIS seit
15.05.2006Zuletzt aktualisiert am
18.03.2015