RS Vwgh 1987/2/17 86/04/0165

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1987
beobachten
merken

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Prüfung, ob die jeweilige Betriebsanlage den baurechtlichen Vorschriften, einschließlich jener über die Widmung der Liegenschaften, entspricht, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Baubehörden, wogegen den Gewerbebehörden im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich eingeräumten Zuständigkeit lediglich die Handhabung der gewerblichen Vorschriften zusteht (Hinweis E 16.10.1972, 0522/68, VwSlg 8297 A/1972).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040165.X03

Im RIS seit

28.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten