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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Ein vermuteter Konsens kann dort nicht angenommen werden, wo eine Baumaßnahme in Widerspruch mit den Erfahrungen und Anforderungen der technischen Wissenschaft geriete (Sickergrube unmittelbar unter dem Haus).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983050067.X01Im RIS seit
08.07.2004