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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Die Rechtskraft eines ein Ansuchen um Baubewilligung zurückweisenden Bescheides steht einem künftig ordnungsgemäß belegten Bauansuchen nicht entgegen.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung verfahrensrechtlicher BescheidBaubewilligung BauRallg6Zurückweisung wegen entschiedener SacheIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050120.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012