RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0165

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Veröffentlicht am 19.02.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Hinsichtlich der erforderlichen Präzisierung der Tatzeit im Spruch des Straferkenntnisses ist ein nach verschiedenen Delikten unterschiedlicher Maßstab anzulegen (Hinweis E 13.2.1985, 84/03/0352).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020165.X02

Im RIS seit

27.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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