RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0190

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Veröffentlicht am 19.02.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
VwGG §26 Abs1;
VwGG §62 Abs1;

Rechtssatz

Die Zeit zwischen Postaufgabe der Beschwerde an die belangte Behörde und Weiterleitung von dieser an den VwGH ist in die Beschwerdefrist einzurechnen (Hinweis E 23.5.1978, 0762/77, VwSlg 9563 A/1978).

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020190.X01

Im RIS seit

18.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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