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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Die Zeit zwischen Postaufgabe der Beschwerde an die belangte Behörde und Weiterleitung von dieser an den VwGH ist in die Beschwerdefrist einzurechnen (Hinweis E 23.5.1978, 0762/77, VwSlg 9563 A/1978).
Schlagworte
Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020190.X01Im RIS seit
18.07.2005