RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0177

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Veröffentlicht am 19.02.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Das Ersuchen an den Polizeibeamten, mit der Vorführung zum Amtsarzt zuzuwarten bzw "noch etwas Geduld zu üben" erfüllt das Tatbild des § 5 Abs 4 lit a StVO. Das nachträgliche Einverständnis des Beschuldigten hat keine rechtliche Bedeutung mehr (Hinweis E 26.1.1978, 1190/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020177.X02

Im RIS seit

19.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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