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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/02/0023 E 28. März 1985 RS 1Stammrechtssatz
Einem Fahrzeuglenker steht kein Einfluss darauf zu, zu welchem Zeitpunkt eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt werden soll. Die Anordnung der Vorführung zu einer Untersuchung für einen Zeitpunkt, zu dem keine Rückschlüsse auf die Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Lenkens mehr zu erwarten sind, entspricht aber nicht dem Gesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020139.X01Im RIS seit
24.06.2005