RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0139

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Veröffentlicht am 19.02.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0023 E 28. März 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Fahrzeuglenker steht kein Einfluss darauf zu, zu welchem Zeitpunkt eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt werden soll. Die Anordnung der Vorführung zu einer Untersuchung für einen Zeitpunkt, zu dem keine Rückschlüsse auf die Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Lenkens mehr zu erwarten sind, entspricht aber nicht dem Gesetz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020139.X01

Im RIS seit

24.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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