RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0159

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Veröffentlicht am 19.02.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
KFG 1967 §64 Abs1;
VStG §25;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausführungen zur Gesetzmäßgkeit der Beweiswürdigung einer Beschuldigtenveranwortung, nicht der Lenker eines Kfz gewesen zu sein, und der Darstellung des Meldungslegers, der den ihm angeblich persönlich bekannten Beschuldigten als Lenker erkannt haben will (Beschuldigter hat zwar bestritten, der Lenker gewesen zu sein, hat aber nie Behauptungen darüber aufgestellt und Beweise angeboten, daß er zur Tatzeit anderswo gewesen sei; Hinweis E 20.11.1986, 86/02/0082).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2 freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020159.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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