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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §138 Abs2 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1970/10/29 0658/69 1Stammrechtssatz
Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt nach rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985160083.X03Im RIS seit
19.02.1987Zuletzt aktualisiert am
27.03.2012