RS Vwgh 1987/2/20 85/17/0096

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Veröffentlicht am 20.02.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §63 Abs1;
BAO §83 Abs2;

Rechtssatz

Juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes sind deshalb nicht als eigenberechtigte Personen anzusehen, weil von einer Eigenberechtigung nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes nur bei physischen (natürlichen) Personen die Rede ist (Hinweis E VS 10.1.1985, 83/05/0073).

Schlagworte

Vertretungsbefugter juristische PersonVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985170096.X01

Im RIS seit

20.02.1987

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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