RS Vwgh 1987/2/20 85/17/0005

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Veröffentlicht am 20.02.1987
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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GetränkesteuerG Wr 1971 §10 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Einem Gewerbetreibenden kann eine entschuldigende Gesetzesunkenntnis iSd § 5 Abs 2 VStG hinsichtlich von Rechtsvorschriften, die er bei der Ausübung seines Gewerbes zu beachten hat, nicht zugebilligt werden (hier:

Verwaltungsübertretung nach dem Wr GetränkesteuerG; Hinweis E 16.11.1984, 82/17/0040).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985170005.X01

Im RIS seit

20.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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