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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Kommt die Abgabenbehörde in Abwägung aller ihr vorliegenden Beweisergebnisse zu der Überzeugung, daß unmittelbare Rechtsbeziehungen des inländischen Verkäufers zu einem ausländischen Abnehmer nicht bestehen, sondern nur solche zu einem inländischen Unternehmen anzunehmen sind, so ist eine solche Annahme das Ergebnis der freien Beweiswürdigung der in einem Verwaltungsverfahren durchgeführten Sachverhaltsermittlungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150214.X04Im RIS seit
23.02.1987