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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1 Z5;Rechtssatz
Der dem Anmeldungsschreiben beigeschlossene Verpackungstextentwurf bringt ua zum Ausdruck, dass die Kapseln "besonders reich an Polypeptiden und Oligoelementen sowie essenziellen Fettsäuren und Vitamin A und Vitamin E sind". Durch diesen Hinweis ist das Kriterium der subjektiven Zweckbestimmung gemäß § 1 Abs 1 AMG ("nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt sind") jedenfalls in Ansehung der Z 5 dieser Gesetzesstelle verwirklicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100185.X01Im RIS seit
31.08.2006Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009