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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §341 Abs1;Rechtssatz
Aufgrund der rechtskräftigen Zwangsverpachtung eines Unternehmens wird der Zwangspächter Unternehmer dieses Betriebes. Dies hat zur Folge, daß ab der Erteilung des Zuschlages an den Zwangspächter dieser als Unternehmer des gepachteten Betriebes steuerpflichtig geworden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150092.X05Im RIS seit
23.02.1987