RS Vwgh 1987/2/24 84/05/0072

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Veröffentlicht am 24.02.1987
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauRallg;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

In einem Strafverfahren wegen unbefugter Bauführung misslingt der Nachweis des Beschuldigten gemäß § 5 Abs 1 VStG, wonach ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften unmöglich gewesen ist, da von einem Beschuldigten, als ehemaligen Bürgermeister und derzeitigen Gemeinderat im Rahmen der Gemeindeautonomie an der Vollziehung des Baurechtes in erster und zweiter Instanz maßgeblich beteiligt, jedenfalls die Kenntnis der wesentlichen Bauvorschriften verlangt werden kann.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984050072.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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