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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
In einem Strafverfahren wegen unbefugter Bauführung misslingt der Nachweis des Beschuldigten gemäß § 5 Abs 1 VStG, wonach ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften unmöglich gewesen ist, da von einem Beschuldigten, als ehemaligen Bürgermeister und derzeitigen Gemeinderat im Rahmen der Gemeindeautonomie an der Vollziehung des Baurechtes in erster und zweiter Instanz maßgeblich beteiligt, jedenfalls die Kenntnis der wesentlichen Bauvorschriften verlangt werden kann.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984050072.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2016