RS Vwgh 1987/2/24 84/05/0072

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Veröffentlicht am 24.02.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Die Berücksichtigung der Einkommens-Vermögens- und Familienverhältnisse gemäß § 19 Abs 2 VStG setzen eine Feststellung dieser Verhältnisse auf Grund entsprechender Ermittlungen voraus.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984050072.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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