RS Vwgh 1987/2/25 87/01/0013

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft
49/01 Flüchtlinge

Norm

B-VG Art130 Abs2;
FlKonv;
StbG 1985 §10 Abs3;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Die Flüchtlingseigenschaft iS der FlKonv ist für sich allein kein besonders berücksichtigungswürdiger Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft iS des § 10 Abs 3 StbG. Gemäß § 11 zweiter Satz StbG ist nämlich nur "gegebenenfalls besonders auf den Umstand Bedacht zu nehmen", dass der Fremde Flüchtling iS der FlKonv ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010013.X02

Im RIS seit

29.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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