RS Vwgh 1987/2/25 86/01/0094

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

14/02 Gerichtsorganisation
22/01 Jurisdiktionsnorm
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbGerG §1;
ArbVG §157;
ArbVG §159;
ArbVG §29;
ArbVG §97 Abs1 Z2;
ArbVG §97 Abs2;
JN §1;

Rechtssatz

Eine Zuständigkeit der Einigungsämter ist im Verhältnis zu den Arbeitsgerichten nur in jenen Fällen gegeben, in denen das Gesetz den Einigungsämtern ausdrücklich die Entscheidung überträgt; eine ausdehnende Auslegung der Kompetenznormen zu Gunsten der Einigungsämter ist ausgeschlossen. Streitigkeiten über die Auslegung einer Betriebsvereinbarung können mangels eines speziellen Kompetenztatbestandes nur zwischen dem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern als bürgerliche Rechtsstreitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis vor das Arbeitsgericht gebracht werden (Hinweis B 19.9.1979, 3054/78, VwSlg 9928 A/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010094.X02

Im RIS seit

08.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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