RS Vwgh 1987/2/25 86/01/0206

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
VwGG §36 Abs1;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ermöglicht die Begründung eines vor dem VwGH angefochtenen Bescheides keine Überprüfung des Inhaltes auf seine Rechtmäßigkeit, so vermögen die in der Gegenschrift vorgebrachten Erwägungen die Mängel der Begründung des angefochtenen Bescheides nicht zu beheben.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBegründung Begründungsmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010206.X02

Im RIS seit

18.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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