Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Objektivität der Aussage von Zeugen und Parteien als solche kann nicht Gegenstand der Überprüfung durch einen Sachverständigen darstellen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Aufgaben freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010084.X02Im RIS seit
11.04.2005