RS Vwgh 1987/2/25 86/01/0084

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Rechtssatz

Die Objektivität der Aussage von Zeugen und Parteien als solche kann nicht Gegenstand der Überprüfung durch einen Sachverständigen darstellen.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Aufgaben freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010084.X02

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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