RS Vwgh 1987/2/25 86/03/0222

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §60;
StVO 1960 §99 Abs2 litc;
VStG §19;

Rechtssatz

Die Anwendung des strafsatzändernden Umstandes des § 99 Abs 2 lit c StVO erfordert entsprechende Darlegungen in der Begründung, aus welchen konkreten Erwägungen die dort genannten Voraussetzungen als gegeben angenommen wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030222.X05

Im RIS seit

25.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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