RS Vwgh 1987/2/25 86/01/0127

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §152 Abs1;
ArbVG §157 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Bei einem Rechtsstreit darüber, ob die Errichtung einer TV-Kamera im Betriebsbereich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfe, ist die Zuständigkeit des Einigungsamtes gemäß § 152 Abs 1 ArbVG und § 157 Abs 1 Z 5 ArbVG gegeben, da eine Streitigkeit über die Befugnisse der Arbeitnehmerschaft und deren Ausübung durch die Organe im Sinne der zuletzt genannten Bestimmung vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010127.X02

Im RIS seit

14.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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