RS Vwgh 1987/2/25 86/03/0222

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1664/80 E 17. März 1982 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde hat in der Begründung ihres Bescheides die Gedankengänge und Eindrücke aufzudecken, die dafür maßgebend waren, daß sie das eine Beweismittel dem anderen vorgezogen und eine Tatsache für wahr oder unwahr gehalten hat (Hinweis E 14.1.1952, P 12/51, VwSlg 2411 A/1952).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030222.X03

Im RIS seit

25.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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