RS Vwgh 1987/2/25 84/13/0053

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §29

Rechtssatz

Übt ein Abgabepflichtiger eine beratende Tätigkeit bzw die Tätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters im Inland aus und verfügt er am Ort seiner Tätigkeit über eine Wohnung, so ist - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt, daß die Wohnung in bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebsstätte anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130053.X01

Im RIS seit

20.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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