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AbgabenverfahrenNorm
BAO §29Rechtssatz
Übt ein Abgabepflichtiger eine beratende Tätigkeit bzw die Tätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters im Inland aus und verfügt er am Ort seiner Tätigkeit über eine Wohnung, so ist - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt, daß die Wohnung in bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebsstätte anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130053.X01Im RIS seit
20.06.2022Zuletzt aktualisiert am
20.06.2022