Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Vorgeschichte:0800/77 E 29. November 1979; Fortgesetztes Verfahren:88/07/0068 E 19. September 1989 VwSlg 12984 A/1989;Rechtssatz
Die Teilung des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens zum Zwecke einer allfälligen "generellen" Bewilligung und von einzelnen darauf aufbauenden "Detail"-Bewilligungen ist gerade im Falle technischer Großprojekte grundsätzlich zulässig (Hinweis E 1.7.1986, 84/07/0375). Solange jedoch nicht abgesehen werden kann, ob und in welchem Umfang eine Bedachtnahme auf Parteirechte eine dem Projekt entsprechende Bewilligung zulässt, ist die Angelegenheit mangels Abgrenzbarkeit von bereits bewilligungsfähigen und von einer künftigen Entscheidung abhängig zu machenden Baumaßnahme auch nicht zum Teil spruchreif.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985070155.X01Im RIS seit
01.09.2005Zuletzt aktualisiert am
21.11.2012