RS Vwgh 1987/2/26 85/08/0161

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Veröffentlicht am 26.02.1987
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §229;
ASVG §502 Abs1;
ASVG §506a;

Rechtssatz

Die in § 502 Abs 1 erster Satz ASVG genannten Ersatzzeiten gem § 229 ASVG müssen schon vor den in § 502 Abs 1 ASVG angeführten Zeiten einer Untersuchungshaft, Verbüßung einer Freiheitsstrafe, Anhaltung, Arbeitslosigkeit oder Ausbürgerung zurückgelegt worden sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985080161.X01

Im RIS seit

03.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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