RS Vwgh 1987/2/26 86/08/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §412;
ASVG §413;
AVG §58 Abs1;
AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs2;
AVG §67;

Rechtssatz

Die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung zugepachteter Flächen in die Beitragsgrundlage für die zu errechnenden Beiträge nach dem BSVG (§ 23) stellt keine nach § 59 Abs 1 AVG 1950 trennbare Angelegenheit, sondern ein im Rahmen der Feststellung der Beitragsgrundlage zu lösendes Detailproblem dar.

Schlagworte

Einhaltung der Formvorschriften Spruch und Begründung Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080177.X02

Im RIS seit

24.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten