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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412;Rechtssatz
Die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung zugepachteter Flächen in die Beitragsgrundlage für die zu errechnenden Beiträge nach dem BSVG (§ 23) stellt keine nach § 59 Abs 1 AVG 1950 trennbare Angelegenheit, sondern ein im Rahmen der Feststellung der Beitragsgrundlage zu lösendes Detailproblem dar.
Schlagworte
Einhaltung der Formvorschriften Spruch und Begründung Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080177.X02Im RIS seit
24.05.2006