RS Vwgh 1987/2/26 86/07/0224

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Veröffentlicht am 26.02.1987
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §19 Abs4 litd;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 86/07/0225 86/07/0228 86/07/0227 86/07/0226

Rechtssatz

Eigentümern von an die zur Rodung beantragten Fläche angrenzenden Waldflächen, die dartun, dass die erteilte Bewilligung öffentlichen Interessen widerspricht, ohne dabei den Bezug jener zu dem ihnen eingeräumten subjektiven Recht auf Nichtbeeinträchtigung ihres Waldbestandes aufzuzeigen, steht kein Anspruch auf Durchsetzung dieses Schutzes zu (Hinweis auf E 11.9.1984, 82/07/0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070224.X05

Im RIS seit

24.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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