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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 86/07/0225 86/07/0228 86/07/0227 86/07/0226Rechtssatz
Eigentümern von an die zur Rodung beantragten Fläche angrenzenden Waldflächen, die dartun, dass die erteilte Bewilligung öffentlichen Interessen widerspricht, ohne dabei den Bezug jener zu dem ihnen eingeräumten subjektiven Recht auf Nichtbeeinträchtigung ihres Waldbestandes aufzuzeigen, steht kein Anspruch auf Durchsetzung dieses Schutzes zu (Hinweis auf E 11.9.1984, 82/07/0065).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070224.X05Im RIS seit
24.04.2006Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008