RS Vwgh 1987/2/27 83/07/0278

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;

Rechtssatz

Die Umschreibung der im Spruch eines Straferkenntnisses als erwiesen angenommenen Tat kann hinsichtlich der einzelnen Sachverhaltsmomente (hier: Ort der Begehung) nicht durch die Begründung des Bescheides ersetzt werden (Hinweis E 4.2.1958, 2780/55, VwSlg 4549 A/1958).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983070278.X04

Im RIS seit

27.02.1987

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten