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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §133;Rechtssatz
Die abgabenrechtlichen Folgerungen aus Abgabenerklärungen haben die Abgabenbehörden zu ziehen und nicht derjenige, dem die Erklärungspflicht obliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140130.X04Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
03.04.2014