RS Vwgh 1987/3/3 86/14/0130

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Veröffentlicht am 03.03.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §133;

Rechtssatz

Die abgabenrechtlichen Folgerungen aus Abgabenerklärungen haben die Abgabenbehörden zu ziehen und nicht derjenige, dem die Erklärungspflicht obliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140130.X04

Im RIS seit

06.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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