Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §27 Abs1;Rechtssatz
Für die auf § 30 Abs 2 lit a Z 1 ForstG 1975 gestützte Antragslegitimation in bezug auf die Bannlegung sind weder Eigentum noch Nutzungsrechte an der zur Bannlegung beantragten Waldflächen, sondern ausschließlich der Nachweis eines rechtlichen Interesses an der Bannlegung maßgebend. Ein solches rechtliches Interesse tut eine Ortsgemeinde dar, die alle für die Einleitung des Verfahrens erforderlichen Angaben macht und hiebei die Sicherung einer großen Rutschfläche und den Schutz eines Ortsteiles vor weiteren Murkatastrophen als Bannzweck anführte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985070343.X01Im RIS seit
06.09.2005Zuletzt aktualisiert am
02.12.2010