RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0109

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Veröffentlicht am 04.03.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §117 Abs1;
ArbVG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschäftigungszahl rechtfertigt die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes nicht, wenn die Zahl von 150 weder dauernd erreicht noch nur vorübergehend darunter abgesunken ist und auch der Trend eine Erhöhung nicht erwarten lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010109.X02

Im RIS seit

08.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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