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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §117 Abs1;Rechtssatz
Die Beschäftigungszahl rechtfertigt die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes nicht, wenn die Zahl von 150 weder dauernd erreicht noch nur vorübergehend darunter abgesunken ist und auch der Trend eine Erhöhung nicht erwarten lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010109.X02Im RIS seit
08.04.2005