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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Erfolgt die Feststellung des Vorrückungsstichtages in dem unter den eingeschränkten Formerfordernissen des § 10 DVG ausgefertigten Ernennungsdekret, entspricht diese Vorgangsweise zwar nicht dem Gesetz, ändert aber nichts daran, dass dem Abspruch über den Vorrückungsstichtag Bescheidqualität beizumessen ist (Hinweis E 28.1.1985, 84/12/0215).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Einhaltung der FormvorschriftenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985120103.X01Im RIS seit
24.02.2006