RS Vwgh 1987/3/5 85/12/0103

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Veröffentlicht am 05.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;
AVG §58 Abs2;
DVG 1984 §10;
GehG 1956 §12 Abs9;

Rechtssatz

Erfolgt die Feststellung des Vorrückungsstichtages in dem unter den eingeschränkten Formerfordernissen des § 10 DVG ausgefertigten Ernennungsdekret, entspricht diese Vorgangsweise zwar nicht dem Gesetz, ändert aber nichts daran, dass dem Abspruch über den Vorrückungsstichtag Bescheidqualität beizumessen ist (Hinweis E 28.1.1985, 84/12/0215).

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Einhaltung der Formvorschriften

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985120103.X01

Im RIS seit

24.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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