RS Vwgh 1987/3/5 86/12/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1987
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0824/68 E 25. September 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Als zumutbare Wohnung kann nicht nur eine im (neuen) Dienstort gelegene Wohnung angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120186.X01

Im RIS seit

19.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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