RS Vwgh 1987/3/5 86/12/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1962 §14 Abs3;
LDG 1962 §19;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0807/78 B 2. Juli 1979 VwSlg 9899 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Besetzung einer schulfesten Leiterstelle (hier: Sonderschule) ist die Erlangung der schulfesten Stelle nur die Folge der Ernennung, weshalb die für die Ernennung maßgebenden Grundsätze anzuwenden sind. In diesem Zusammenhang kann ein Rechtsanspruch der nicht zum Zuge gekommenen Bewerbern auf Verfahrens- und Ermessenskontrolle nicht angenommen werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120029.X01

Im RIS seit

25.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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