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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1962 §14 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0807/78 B 2. Juli 1979 VwSlg 9899 A/1979 RS 1Stammrechtssatz
Bei Besetzung einer schulfesten Leiterstelle (hier: Sonderschule) ist die Erlangung der schulfesten Stelle nur die Folge der Ernennung, weshalb die für die Ernennung maßgebenden Grundsätze anzuwenden sind. In diesem Zusammenhang kann ein Rechtsanspruch der nicht zum Zuge gekommenen Bewerbern auf Verfahrens- und Ermessenskontrolle nicht angenommen werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120029.X01Im RIS seit
25.02.2008