RS Vwgh 1987/3/5 85/06/0215

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Veröffentlicht am 05.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:89/06/0054 E 24. Januar 1991;

Rechtssatz

Bemerkt ein Bediensteter der Vorstellungsbehörde in einem Begleitschreiben zu einem von ihm unterfertigten Vorstellungsbescheid an die Gemeinde, "dass die Vorstellungsbehörde die konsequente Vorgangsweise der Gemeinde aus baurechtlichen und raumordnerischen Erwägungen sehr begrüßt .... Sollten sich im festgesetzten Verfahren Rechtsprobleme ergeben, stehe die zuständige Abteilung des Amtes der LReg selbstverständlich gerne für Auskünfte zur Verfügung", so können darin keine wichtigen Gründe erblickt werden, die geeignet wären, die volle Unbefangenheit des Verwaltungsorganes in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985060215.X05

Im RIS seit

11.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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