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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Rechtslage nach dem LDG BGBl 1984/302 entspricht hinsichtlich der Parteistellung eines Bewerbers um den Posten eines Schulleiters der Rechtslage nach dem Landeslehrer-DienstG BGBl 1962/245. Mit dem LDG sollte der Grundsatz bestehen bleiben, daß ein Rechtsanspruch auf Ernennung oder auf Parteistellung im Ernennungsverfahren nicht besteht.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120037.X01Im RIS seit
11.07.2001