RS Vwgh 1987/3/5 86/12/0037

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Veröffentlicht am 05.03.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
LDG 1984 §24;
LDG 1984 §8 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Rechtslage nach dem LDG BGBl 1984/302 entspricht hinsichtlich der Parteistellung eines Bewerbers um den Posten eines Schulleiters der Rechtslage nach dem Landeslehrer-DienstG BGBl 1962/245. Mit dem LDG sollte der Grundsatz bestehen bleiben, daß ein Rechtsanspruch auf Ernennung oder auf Parteistellung im Ernennungsverfahren nicht besteht.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120037.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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