RS Vwgh 1987/3/5 85/12/0209

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Veröffentlicht am 05.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Zum Verfahrensthema der Höherwertigkeit der Leistung eines Beamten stehen der bel Behörde unmittelbare Beweismittel in Form der von ihm erledigten Akten zur Verfügung. Eine Befragung anderer Beamter zu diesem Thema hat demgegenüber nur den Rang eines mittelbaren Beweises und hat daher zu Recht zu unterbleiben.

Schlagworte

Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985120209.X01

Im RIS seit

07.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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