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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Zum Verfahrensthema der Höherwertigkeit der Leistung eines Beamten stehen der bel Behörde unmittelbare Beweismittel in Form der von ihm erledigten Akten zur Verfügung. Eine Befragung anderer Beamter zu diesem Thema hat demgegenüber nur den Rang eines mittelbaren Beweises und hat daher zu Recht zu unterbleiben.
Schlagworte
Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985120209.X01Im RIS seit
07.03.2006