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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
ABGB §418;Rechtssatz
An einem unselbstständigen Bestandteil eines Gebäudes, kann (Miteigentum) Eigentum gemäß § 418 ABGB nicht erworben werden (hier: Versagung der Errichtung einer Wohneinheit).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060286.X02Im RIS seit
01.03.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009