RS Vwgh 1987/3/5 86/06/0286

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Veröffentlicht am 05.03.1987
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L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82005 Bauordnung Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §418;
BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1 lite;

Rechtssatz

An einem unselbstständigen Bestandteil eines Gebäudes, kann (Miteigentum) Eigentum gemäß § 418 ABGB nicht erworben werden (hier: Versagung der Errichtung einer Wohneinheit).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986060286.X02

Im RIS seit

01.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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