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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §273 Abs3 Z3;Beachte
Fortgesetztes Verfahren:87/11/0141 E 24. November 1987 VwSlg 12579 A/1987;Rechtssatz
Besteht eine Sachwalterschaft nach § 273 Abs 3 Z 3 ABGB mit der Einschränkung, dass die betreffende Person einem mündigen Minderjährigen gleichgestellt ist, so bedarf diese in einem Verfahren über ihren Antrag auf Ausfolgung des Führerscheines (nach erfolgter endgültiger Entziehung der Lenkerberechtigung) der Mitwirkung des Sachwalters, sodass der darüber ergehende Bescheid an diesen zuzustellen ist.
Schlagworte
SachwalterEntmündigungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110121.X01Im RIS seit
06.09.2006Zuletzt aktualisiert am
11.05.2009