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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §273 Abs3 Z3;Beachte
Fortgesetztes Verfahren:87/11/0141 E 24. November 1987 VwSlg 12579 A/1987;Rechtssatz
Wurde der Bescheid nicht dem (tatsächlichen, sondern dem früheren) Sachwalter zugestellt, so wird der Zustellmangel nur durch "tatsächliches Zukommen" des betreffenden Schriftstückes an den tatsächlichen Sachwalter geheilt. Dies ist nicht der Fall, wenn an ihm eine vom Empfänger des Schriftstückes hergestellte Ablichtung übermittelt wird.
Schlagworte
SachwalterEntmündigungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110121.X03Im RIS seit
06.09.2006Zuletzt aktualisiert am
11.05.2009