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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §273 Abs3 Z3;Beachte
Fortgesetztes Verfahren:87/11/0141 E 24. November 1987 VwSlg 12579 A/1987;Rechtssatz
Erfolgt eine Umbestellung des Sachwalters, so wird diese mit der Zustellung des betreffenden Beschlusses rechtswirksam; einem Rekurs gegen einen solchen Beschluss kommt (anders als bei erstmaliger Bestellung eines Sachwalters) keine aufschiebende Wirkung zu.
Schlagworte
SachwalterEntmündigungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110121.X02Im RIS seit
06.09.2006Zuletzt aktualisiert am
11.05.2009