RS Vwgh 1987/3/10 86/18/0206

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Veröffentlicht am 10.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs9;
VStG §64 Abs1;
VStG §64 Abs2;
VStG §64 Abs3;

Rechtssatz

Die gem § 5 Abs 9 StVO dem Untersuchten aufzuerlegenden Kosten der Untersuchung auf Alkoholbeeinträchtigung sind nicht in den Kosten des Strafverfahrens iSd § 64 Abs 1 und 2 VStG 1950 enthalten, weil § 64 Abs 3 leg cit ausdrücklich vorsieht, im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens erwachsene Barauslagen dem Bestraften zum Ersatz gesondert aufzuerlegen. Bei den in § 5 Abs 9 StVO genannten Kosten handelt es sich um solche Barauslagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180206.X02

Im RIS seit

30.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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