RS Vwgh 1987/3/10 86/07/0212

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Veröffentlicht am 10.03.1987
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §47;
ZPO §292;
ZustG §22 Abs2;

Rechtssatz

Der Hinweis allein, das Zustelldatum auf dem Rückschein einer Sendung sei von einem Dritten (im Nachhinein) angebracht worden, reicht nicht aus, die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit, welche ein Postrückschein als öffentliche Urkunde gemäß § 47 AVG in Verbindung mit § 292 ZPO für sich hat, um die Richtigkeit des Zustelldatums zu entkräften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070212.X02

Im RIS seit

11.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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